
14.05.12
Die Forschungskoordination des Instituts sucht zum 01.08.2012
eine studentische Hilfskraft
für den Aufgabenbereich
Kartographie
(Unterstützung bei der Erstellung und Gestaltung thematischer Karten)
Wir erwarten ein gutes Grundverständnis der üblichen Standardanwendungen eines Windows-PC. Es werden gute kartographische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit ArcMap 10 (Georeferenzieren, Kartenerstellung) vorausgesetzt. Erfahrungen mit Adobe Illustrator CS5 und Corel DRAW X5 bzw. die Bereitschaft zur Einarbeitung in diese Software sind erwünscht. Ferner erwarten wir Teamfähigkeit und Engagement im Bereich der übertragenen Aufgaben. Aufgrund der stark internationalen Prägung unserer Forschungseinrichtung sind gute Kenntnisse der englischen Sprache notwendig.
Wir bieten Ihnen interessante Einblicke in sozialwissenschaftliche Forschung sowie umfangreiche Möglichkeiten, Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten durch praktische Tätigkeit und Anwendung erworbener Kenntnisse zu erweitern. Da der Einsatz Ihrer Fortbildung dienen soll, muss Ihr Studieninhalt (nach Möglichkeit Fachrichtung Geografie) die oben genannten Tätigkeitsbereiche tangieren. Kandidaten/innen sollten bereits über eine mehrsemestrige Studienerfahrung verfügen.
Die Vergütung beträgt 8,56 EUR/ Stunde (Studenten/innen mit Bachelorabschluss 9,98 EUR/ Stunde) und ist als Arbeitsentgelt lohnsteuerpflichtig. Die Arbeitszeit darf 83 Stunden monatlich (max. 19 Stunden wöchentlich) nicht übersteigen. Wird die Geringfügigkeitsgrenze von 400,00 EUR überschritten, tritt die Rentenversicherungspflicht ein. Die Beschäftigung als studentische Hilfskraft ist nur für die Dauer der Immatrikulation und solange das Studium noch nicht durch eine Prüfung abgeschlossen wurde möglich. Die Beschäftigung erfolgt befristet auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Demnach dürfen studentische Hilfskräfte, die als Studierende an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, höchstens bis zur Dauer von sechs Jahren befristet beschäftigt werden.
Die Max-Planck-Gesellschaft ist bemüht, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen Schwerbehinderter sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte senden Sie Ihre Kurzbewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Immatrikulationsbescheinigung sowie Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit bis spätestens 30. Juni 2012 an folgende Adresse:
Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung
Personalverwaltung, Postfach 11 03 51
06017 Halle/Saale oder jdiallo@eth.mpg.de
http://www.eth.mpg.de
Tel.: +49 (0) 345-29 27-0
Fax: +49 (0) 345-29 27-402
Auskünfte zu den Aufgaben erteilt:
Bettina Mann, Forschungskoordinatorin
mann@eth.mpg.de, Tel.:+ 345-29 27-501