Unesco-Welterbe – Die Grenzen der Gemeinsamkeit in einer Welt der Nationalstaaten

30. März 2021

Als die UNESCO-Mitgliedsstaaten 1972 die Welterbekonvention verabschiedet haben, stand eine Idee im Mittelpunkt dieses Vertrags: Die gemeinsame Verantwortung für den Schutz ausgewählter Denkmäler von globaler Bedeutung – ungeachtet aller nationalstaatlicher Interessen. Christoph Brumann zeigt in seinem im März 2021 erschienenen Buch The Best We Share: Nation, Culture and World-Making in the Unesco World Heritage Arena, dass die Dominanz des Globalen Nordens der Idee einer gleichberechtigten Weltgemeinschaft von Anfang an entgegenstand und wie seit der Komiteesitzung 2010 in Brasilien die Unesco-Mitglieder ihre nationalstaatlichen Interessen mit zunehmender Kompromisslosigkeit durchsetzen.

Teilnehmende Beobachtung: Innenansichten einer globalen Institution
In der Zeit zwischen 2009 und 2015 hat Prof. Dr. Christoph Brumann, Forschungsgruppenleiter in der Abteilung ‚Resilienz und Transformation in Eurasien‘ am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung (MPI), an fünf der jährlich stattfindenden knapp zweiwöchigen Sitzungen des Welterbekomitees teilgenommen. Neben dieser unmittelbaren Beobachtung des Sitzungsgeschehens hat Brumann über 40 Experteninterviews geführt und eine Vielzahl von Dokumenten analysiert, die rund um die Aufnahmeverfahren in die Welterbeliste produziert werden. „Für mich als Ethnologen waren natürlich die Teilnahme an den Sitzungen und die vielen informellen Gespräche in den Pausen, beim Abendessen oder den Empfängen die ergiebigste Erkenntnisquelle“, sagt Brumann. „Denn die versteckten Zwischentöne und Nuancen in den Sitzungsdokumenten kann man eigentlich erst richtig deuten, wenn man die Akteure beobachtet und die Dynamik der Diskussionen miterlebt hat.“

Kritik am eurozentrischen Kulturverständnis: Erweiterung der Liste
Seit den 1980er Jahren ist die Bedeutung des Welterbetitels stetig gewachsen und er hat sich zu einem der bekanntesten globalen Gütesiegel entwickelt. Entsprechend groß ist die Bedeutung für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Mit dieser steigenden Aufmerksamkeit ging allerdings auch eine stetig wachsende Kritik an der Vergabepraxis des Welterbekomitees einher. Brumann: „Das offensichtliche Übergewicht von Palästen, Kathedralen und historischen Altstädten in Europa führte schließlich 1994 zur Verabschiedung der ‚Global Strategy for a Balanced, Representative and Credible World Heritage List‘. In diesem Dokument wurde die Erweiterung der Liste auf Stätten der Alltagskultur beschlossen.“ Damit sollte insbesondere den Staaten des Globalen Südens die Chance gegeben werden, am wachsenden Erfolg des Welterbetitels teilzuhaben.

Wendepunkt Brasilien 2010: Das Ende des Paradigmas der Gemeinsamkeit
„Aufgrund dieser Entwicklungen ist die Welterbeliste sehr viel bunter und diverser geworden. Neben Yosemite, Chichén Itzá oder dem Kölner Dom finden sich dort jetzt auch die Wirkungs- und Grabstätten des letzten paramount chief von Vanuatu, indische Bergbahnen, hölzerne Bauernkirchen in den Karpaten oder sozialer Wohnungsbau der Vorkriegszeit in Berlin“, erklärt Brumann. Aber die Kritik an der Vergabepraxis nahm dennoch weiter zu. Insbesondere die Vorschläge der beiden beratenden Institutionen ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) und IUCN (International Union for Conservation of Nature), über die das Welterbekomitee bei den Sitzungen entscheidet, sorgten in den Nullerjahren des 20. Jahrhunderts immer wieder für Unzufriedenheit. Auf der Sitzung 2010 in Brasilien wurden dann erstmals in der Geschichte des Welterbekomitees die Empfehlungen von ICOMOS und IUCN in großem Stil abgelehnt. Initialzündung der Auseinandersetzung war die Empfehlung, die Galapagos-Inseln weiterhin auf der Liste der gefährdeten Welterbestätten zu belassen. Ecuador gelang es aber, andere Komiteestaaten dafür zu mobilisieren, diese Empfehlung abzulehnen und so seine nationalstaatlichen Interessen erfolgreich durchzusetzen.

Der Nord-Süd-Konflikt: Autoritätsverlust des Welterbekomitees
Brumann zeigt in seinem Buch, wie in Folge dieser Entscheidung im Verlauf der Sitzung viele weitere Expertenvorschläge abgelehnt wurden, indem die Vertreter der Komiteestaaten Lobbyarbeit in ihrem Sinne leisteten, Verbündete fanden und dafür ihrerseits wieder Gefälligkeiten versprachen. „Dieser Sitzungsverlauf wurden von einigen Teilnehmern als Tiefpunkt in der Geschichte des Welterbekomitees empfunden. Tatsächlich hatte sich bei vielen Staaten des Globalen Südens ein beträchtlicher Groll angestaut und man wollte den Vertretern der beratenden Institutionen ICOMOS und IUCN eine Lektion erteilen. Man muss diese Sitzung als Ausdruck eines nicht erklärten Nord-Süd-Konfliktes lesen“, sagt Brumann. Aber selbst nach dieser offenen Machtdemonstration des Globalen Südens hat sich an der Verteilung der Welterbetitel wenig geändert. Brumann: „Die reichen europäischen Länder haben sehr viel bessere Möglichkeiten, auf Veränderungen in der Vergabepraxis zu reagieren. Und es ist deutlich zu sehen, dass auch die erweiterten Kriterien zur Aufnahme in die Welterbeliste am Übergewicht des Globalen Nordens wenig ändern konnten.“ Gerade die Tatsache, dass das Welterbekomitee kaum noch gegen den Willen der Nationalstaaten entscheidet, führt zu einer andauernden Dominanz der größeren und einflussreicheren Länder. „Eine Entscheidung, wie sie 2009 noch möglich war, als Dresden von der Welterbeliste gestrichen wurde, wäre heute nicht mehr denkbar. Zu sehr hat sich die Praxis etabliert, dass die Vorschläge der Nationalstaaten von allen anderen akzeptiert werden. Natürlich im Vertrauen darauf, dass dann die eigenen Wünsche ebenfalls nicht auf Widerstand stoßen. Die Idee des solidarischen multilateralen Schutzes erhaltenswerter Gemeinschaftsgüter ist dabei sehr in den Hintergrund getreten“, sagt Brumann.

Originalveröffentlichung:
Christoph Brumann, The Best We Share. Nation, Culture and World-Making in the UNESCO World Heritage Arena, 316 Seiten, Berghahn, 2021.

Globale Verteilung des Welterbes
Die Welterbeliste umfasst gegenwärtig 1121 Denkmäler. Davon sind 869 Kulturdenkmäler, 213 Naturstätten und 39 Stätten werden als gemischte Kultur- und Naturerbestätten geführt. 47 Prozent dieser Denkmäler liegen in Europa und Nordamerika. Bei den Kulturdenkmälern hat Europa und Nordamerika einen Anteil von 52 Prozent, bei den Naturstätten ist der Anteil 31 Prozent und bei den gemischten Stätten 28 Prozent (Stand: Januar 2021)
Quelle: http://whc.unesco.org/en/list/stat#s2
Link zur Liste der Welterbestätten

Verteilung des Welterbes in Deutschland
In Deutschland gibt es 46 Welterbestätten, darunter 43 Kulturdenkmäler und drei Naturstätten. Sachsen-Anhalt ist mit sieben Welterbestätten das Bundesland mit den meisten Denkmälern auf der Welterbe-Liste. (Stand: November 2020)
Quelle: https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-deutschland

Die Unesco-Welterbekonvention
Die Welterbekonvention wurde am 16. November 1972 von den Mitgliedstaaten der UNESCO verabschiedet. Der Konvention sind 194 Staaten beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1976 Vertragsstaat.
Link zur Unesco-Welterbekonvention

Das Welterbekomitee
Das Unesco-Welterbekomitee ist das mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium. Seine 21 Mitglieder sollen möglichst alle Kontinente und Kulturen repräsentieren. Die Mitglieder werden von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Das Welterbekomitee beschließt in jährlichen Sitzungen über die Aufnahme von Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste. In seiner Verantwortung liegt es auch zu prüfen, ob eine in der Liste geführte Stätte bedroht oder derart gefährdet ist, dass sie den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entspricht und so auf die „Liste des Welterbes in Gefahr“ gesetzt oder ganz aus der Liste gestrichen werden muss. Aufgabe des Komitees ist es ferner, über Anträge von Staaten auf internationale Unterstützung und über die Verwendung der Mittel des Welterbefonds zu entscheiden.

Die 21 Mitgliedsstaaten
Derzeit sind folgende Staaten der Welterbekonvention Mitglied im Welterbekomitee: Angola, Australien, Aserbaidschan, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Burkina Faso, China, Guatemala, Indonesien, Kirgisistan, Kuba, Kuwait, Norwegen, Saint Kitts und Nevis, Simbabwe, Spanien, Tansania, Tunesien, Uganda und Ungarn. (Stand: März 2021)
Mehr Informationen: https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-weltweit/welterbe-akteure-weltweit

Erforschung des globalen sozialen Wandels
Das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung ist eines der weltweit führenden Forschungszentren auf dem Gebiet der Ethnologie (Sozialanthropologie). Es hat seine Arbeit 1999 aufgenommen und 2001 seinen ständigen Sitz im Advokatenweg 36 bezogen. Forschungsleitend ist die vergleichende Untersuchung gegenwärtiger sozialer Wandlungsprozesse. Besonders auf diesem Gebiet leisten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Institutes einen wichtigen Beitrag zur ethnologischen Theoriebildung. Sie befassen sich darüber hinaus in ihren Projekten oft auch mit Fragestellungen und Themen, die im Mittelpunkt aktueller politischer Debatten stehen. Am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung arbeiten gegenwärtig 175 Wissenschaftler aus über 30 Nationen. Darüber hinaus bietet das Institut zahlreichen Gastwissenschaftlern Raum und Gelegenheit zum wissenschaftlichen Austausch.


Kontakt für diese Pressemitteilung
Prof. Dr. Christoph Brumann
Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung
Advokatenweg 36, 06114 Halle (Saale)
Tel.: 0345 2927-204
E-mail: brumann@eth.mpg.de
https://www.eth.mpg.de/de/brumann

PR Kontakt
Stefan Schwendtner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung
Advokatenweg 36, 06114 Halle (Saale)
Tel.: 0345 2927-425
E-mail: schwendtner@eth.mpg.de
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