Lebenslauf | Aktuelles Projekt | Publikationen
Forschungsinteressen:
Legal anthropology, law and society, EU law, human rights law, public law, constitutional law, legal tech, freedom of information, freedom of the press, right to know
Forschungsgebiet(e)
Deutschland, Europa
Profil
Lukas Bornschein ist Doktorand in der Abteilung ‚Recht & Ethnologie‘ am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle (Saale). Er hat sein erstes juristisches Staatsexamen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg abgelegt, wo er sich auf EU- und Migrationsrecht spezialisiert hat. Er ist Teil der Forschungsgruppe Cultural and Religious Diversity under State Law across Europe (CUREDI/Kulturelle und religiöse Vielfalt in den staatlichen Rechtsordnungen Europas).
Vor seiner Promotion sammelte Lukas Bornschein vielfältige Berufserfahrungen im Bereich der Rechtswissenschaften. Er war studentische Hilfskraft bei Prof. Dirk Hanschel am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität, arbeitete als wissenschaftliche Hilfskraft bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig und absolvierte verschiedene Praktika, unter anderem bei Equal Rights Beyond Borders in Athen und der Gesellschaft für Freiheitsrecht e.V. in Berlin.
In seiner aktuellen Forschung untersucht er die Rolle der Gerichte in demokratischen Gesellschaften und konzentriert sich dabei auf die Bedingungen und Mechanismen, durch die sie mit der Öffentlichkeit kommunizieren. Er integriert Erkenntnisse aus der Rechtswissenschaft, der politischen Theorie und der Anthropologie, um ein umfassendes Verständnis dieser dynamischen Beziehung zu erlangen.
Warum Recht und Ethnologie?
Die Grundidee der Rechtswissenschaft ist es, verschiedenste komplexe Sachverhalte durch abstrakte Normen und Gesetze zu regeln. Durch Tatbestände und daran anknüpfende Rechtsfolgen soll gewährleistet werden, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. In einem Rechtsstaat obliegt es dabei schließlich den Richter:innen zu entscheiden, welcher Tatbestand erfüllt ist und welche Rechtsfolge damit einhergeht.
Doch welche Grundannahmen, kulturellen Prägungen, Sozialisationen oder andere persönliche Beweggründe haben einen Einfluss auf die Entscheidung eines Richters/einer Richterin? In der Rechtswissenschaft werden diese Fragen wenig adressiert, da sie der Grundannahme, dass die Richterschaft unvoreingenommen und unparteilich in Verfahren gehen, zuwiderlaufen könnte. Doch wie andere Menschen auch, können sich Richter:innen nicht frei von ihren persönlichen Prägungen und gegenwärtigen Lebensrealitäten machen.
Indem man die Ethnologie nutzt, um diese Mechanismen besser zu verstehen, können schließlich Antworten gefunden werden, die zu einer Verbesserung des Rechtssystems beitragen können.