Marie-Claire Foblets erhält Ehrendoktorwürde der Facultés universitaires Saint-Louis, Brüssel
Am 29. September 2016 wird der Direktorin des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung Marie-Claire Foblets in Brüssel der Titel Doctor honoris causa verliehen
Die Université Saint-Louis in Brüssel, Belgien, ehrt Professorin Marie-Claire Foblets mit dem Ehrendoktortitel, um ihre akademische Laufbahn, ihre wissenschaftlichen Verdienste und ihr gesellschaftliches Engagement zu würdigen. Vor allem im Zusammenhang mit ihrem Einsatz im Komitee „Assises de l’interculturalité“ habe sich Marie-Claire Foblets für gesellschaftliche – insbesondere religiöse – Diversität und gegen Diskriminierung verdient gemacht. Das Komitee hatte im Jahre 2011 im Auftrag der belgischen Regierung Empfehlungen zu diesen Themen ausgearbeitet.
Akademische Laufbahn
Über 20 Jahre lang lehrte Marie-Claire Foblets Rechtswissenschaft sowie Sozial- und Kulturanthropologie an den Universitäten Leuven, Antwerpen und Brüssel. Bevor sie im März 2012 wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft wurde, war sie Professorin an der Katholischen Universität Leuven, wo sie das Institut Migrationsrecht und Rechtsanthropologie leitete. Sie arbeitete in verschiedenen Forschungsnetzwerken mit, wie zum Beispiel der Association française d’anthropologie du droit (AFAD), der sie für einige Jahre als Co-Präsidentin vorstand. Im Jahr 2001 wurde sie in die Königlich Flämische Akademie Belgiens für Wissenschaften und Künste gewählt und 2004 erhielt sie den Franqui-Preis, die höchste wissenschaftliche Auszeichnung Belgiens. Seit 2015 ist sie Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften.
Professorin Foblets forscht und publiziert zu den Themen Migrationsrecht – einschließlich der Ausgestaltung des europäischen Migrationsrechts nach dem Vertrag von Amsterdam – Staatsbürgerrecht und Nationalitätenrecht, Integration, Antirassismus und Gleichbehandlung, sowie insbesondere zur Anwendung des islamischen Familienrechts in Europa und zur Akkommodation kultureller und religiöser Diversität im Staatsrecht.