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Forschungsinteressen

Comparative law, international human rights law, international environmental law, sustainable development law, environmental constitutionalism, environmental democracy, legal anthropology, environmental anthropology, political ecology

Forschungsgebiete

Lateinamerika und die Karibik; Europa

Zur Vita

Dr. iur. Mario G. Aguilera Bravo ist Koordinator der Max Planck Fellow-Gruppe "Environmental Rights in Cultural Context" (ERCC) am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung - Halle (Saale), Deutschland, und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut.

Mario ist Experte für internationales Umweltrecht, Recht der Nachhaltigen Entwicklung, internationalen Menschenrechtsschutz und internationale Zusammenarbeit in Umweltangelegenheiten. Marios Forschungsinteressen umfassen die Bereiche Ökosystem-Governance, Umweltrechte, Umweltdemokratie und Umweltgerechtigkeit aus der Perspektive des Globalen Südens; Recht und Gleichstellung im Anthropozän; bio-rechtliche Ansätze im Umweltrecht und in der Umweltpolitik (Rechtsprechung zu den Rechten der Natur und der Erde); und Schutz der Rechte von Personen und Gruppen in vulnerablen Situationen im Kontext der Governance natürlicher Ressourcen, insbesondere der Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften sowie von Umweltschützern.

Seine derzeitige Forschung konzentriert sich darauf, basierend auf einem interdisziplinären, juristisch-ethnologischen Ansatz die Komplexitäten indigener Gewohnheitsrechte die Beziehungen zwischen Menschen und Natur betreffend besser zu verstehen und kulturübergreifende Übersetzungen unterschiedlicher Vorstellungen von Umweltgerechtigkeit zu entwickeln.

Mario hat seine Promotion an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen mit summa cum laude abgeschlossen. In seiner Dissertation mit dem Titel “Human Rights and the Environment in Latin America and the Caribbean: Environmental Human Rights under the American Convention on Human Rights and the Escazú Agreement on Access Rights” („Menschenrechte und Umwelt in Lateinamerika und der Karibik: Umwelt-Menschenrechte im Rahmen der Amerikanischen Menschenrechtskonvention und des Escazú-Abkommens über Zugangsrechte“) erläutert er die Ursprünge, das Wesen, die Bedeutung, den Anwendungsbereich und die Dimensionen der in diesen beiden Rechtsinstrumenten enthaltenen Umwelt-Menschenrechte. Er untersucht zudem die Wechselwirkungen zwischen den beiden Rechtsregimen und identifiziert spezifische einander ergänzende Aspekte und Spannungen, mögliche Wege zur Harmonisierung potenzieller Konflikte und deren Auswirkungen auf die Interpretation der Pflichten der Staaten im Umgang mit der Umwelt. Vor diesem Hintergrund definiert Mario schließlich die Konturen der regionalen Rahmenbedingungen für Umweltrechte, identifiziert ihre innovativsten Merkmale und erörtert, wie solche Entwicklungen zu aktuellen Debatten über nachhaltige Entwicklung über den regionalen Rahmen hinaus beitragen.

Mario ist Volljurist (Ecuador) mit einem Master-Abschluss in Rechtswissenschaften (LL.M.) von der Georg-August-Universität Göttingen, Deutschland, einem Master-Abschluss in Rechtswissenschaften (LL.M.) von der Universität Pompeu Fabra, Spanien, und einem Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften (B.A.) von der Katholischen Päpstlichen Universität von Ecuador. Außerdem war er Gastwissenschaftler am Lauterpacht Centre for International Law der Universität Cambridge, Großbritannien.

Zu Marios akademischen Referenzen gehören drei Stipendien der Göttinger Graduiertenschule für Sozialwissenschaften, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der spanischen Carolina-Stiftung. Außerdem nahm er erfolgreich an internationalen Wettbewerben zum Thema Menschenrechte teil (beste Memorials in der Inter-American Human Rights Moot Court Competition, American University, USA; und in der Ibero-American International Law and Human Rights Competition, Francisco Suárez, Pontificia Universidad Javeriana, Kolumbien).

Mario verfügt zudem auch über einschlägige Berufserfahrung, sowohl in beratenden als auch in litigierenden Tätigkeitsbereichen. So war er unter anderem in beratender Funktion für das ecuadorianische Außenministerium (Generaldirektion für Flüchtlinge) und die Nationalversammlung Ecuadors (Kommission für Biodiversität und natürliche Ressourcen) tätig.

Mario ist Mitglied der IUCN World Commission on Environmental Law, des Global Network for the Study of Human Rights and the Environment, der Law and Society Association, der Latin American Studies Association, der European Society of International Law, des European Environmental Law Forum und der ecuadorianischen Anwaltskammer. Er ist außerdem Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Goettingen Journal of International Law.

Mario war Capoeira-Lehrer in Ecuador und hat sich in Sportprogrammen engagiert, die auf die Förderung der sozialen Eingliederung von sozial gefährdeten Jugendlichen abzielen.

Warum Recht & Ethnologie?

Die Ethnologie zeigt die Unvollständigkeit westlich-zentrierter, verallgemeinernder normativer Theorien und Rechtskartographien auf, indem sie rechtlichen Konzepten, Prinzipien und Regeln die spezifischen empirischen Realitäten gegenüberstellt. Konkret ermöglicht uns die Anwendung ethnologischer Forschungsmethoden wie z.B. der Feldforschung und des Einsatzes verschiedener Instrumente der Datenerhebung, einschließlich der teilnehmenden Beobachtung, sowohl die erwünschten als auch die unerwünschten Implikationen vorherrschender rechtlicher Konzeptionalisierungen zu identifizieren, die Grenzen staatlicher Rechtsrepräsentation und -umsetzung zu überprüfen und komplementäre und divergierende lokale Rechtsvorstellungen zu erkennen. Der Kontrast zwischen verschiedenen Rechtsordnungen, Akteuren und Praktiken wirft abstraktere Fragen danach auf, was das Recht ist und wie die Zukunft des Rechts aussehen sollte.

Die praktischen Konsequenzen interdisziplinärer Arbeit und die Anwendung eines multimethodischen Ansatzes dürfen daher nicht unterschätzt werden. Empirische Forschung, die angewendet wird, um multiple rechtliche Konzeptualisierungen auf lokaler Ebene zu identifizieren und zu überbrücken, kann sich nicht darauf beschränken, schlecht konzipiertes Recht und ebensolche Politik zu kritisieren, das bzw. die seine bzw. ihre eigenen normativen Prämissen von Gleichbehandlung und sozialer Verteilungsgerechtigkeit im Kontext multikultureller, pluralistischer und demokratischer Gesellschaften widersprechen. Es kann darüber hinausgehend erforderlich sein, die normative Kraft des Kontextes, das Vorhandensein eines fragmentierten pluralen Rechtsrahmens und folglich die Notwendigkeit eines gegenseitigen kulturübergreifenden Dialogs zu akzeptieren, um die vorherrschenden Rechtstheorien neu zu konzeptualisieren und die normative Kartographie, die zur Darstellung und Regulierung einer Gesellschaft verwendet wird, neu zu konfigurieren.

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