Aktuelles Projekt
In ihrem Dissertationsvorhaben mit dem vorläufigen Titel „Die Einbeziehung außerrechtlicher Hintergründe in Rechtspraxis und -dogmatik: Eine Studie zum deutschen Wohnraummietrecht“ möchte Lisa Simonis untersuchen und besser verstehen, wie insbesondere die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umstände der Parteien sowie des Wohnungsmarktes in Rechtspraxis und -dogmatik aufgegriffen und methodisch verarbeitet werden. Die Studie befasst sich daher in einem Land der Mieterinnen und Mieter wie Deutschland mit dem hier besonders bedeutsamen Wohnraummietrecht – schließlich ist nichts geringeres als das Zuhause Gegenstand des Mietvertrags. Darüber hinaus handelt es sich beim Wohnraummietrecht um ein sich ständig weiterentwickelndes „Praktikerfeld“, in dem Rechtswandel nicht nur durch Gesetzesänderungen, sondern insbesondere durch die Auslegung und Anwendung durch Richter und Rechtsanwältinnen entsteht.
Vor diesem Hintergrund konzentriert sich ihr Dissertationsprojekt auf die Anpassung an die beschriebenen außerrechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb dieses Rechtswandels. Sie geht dabei von der Hypothese aus, dass die Rechtspraxis, insbesondere in großen und angespannten Wohnungsmärkten, das Recht nicht im Vakuum anwendet, sondern auf diese außerrechtlichen Umstände reagiert. Das kann durch Argumentationsstrategien wie dem Einsatz von Alltagsargumenten und darauf aufbauenden neue Differenzierungen, Definitionen oder Interpretationen von Rechtsbegriffen geschehen, aber auch durch Anpassungen auf der Ebene des Verfahrensrechts. Dabei interessiert sie sich in einem allgemeineren Sinne dafür, wie Gerichte und die Parteien sowie deren Vertreter mietrechtliche Bestimmungen anwenden, um die oben genannten außerrechtlichen Umstände in der Logik des Rechts zu adressieren, und wie so die Interessen und soziale Situation der Vertragsparteien in rechtliche Kategorien und Konstrukte übersetzt werden. Zusammenfassend ist es somit das Ziel der Studie, diese Entwicklungen zu dokumentieren und zu analysieren und letztlich zum Verständnis des Zusammenspiels zwischen Recht und außerrechtlichen Hintergründe beizutragen.
Die gewählte Methode hierfür ist in einem ersten Schritt die Gerichtsethnographie, es werden also Beobachtungen in verschiedenen Berliner Amtsgerichten sowie Interviews mit Rechtspraktikern – Richtern, Rechtsanwälten und Vertretern von Mieterverbänden – durchgeführt. Darüber hinaus werden Gerichtsakten untersucht, um zu erfassen und besser zu verstehen, wie die beschriebenen Hintergründe in den vorbereitenden Schriftsätzen angesprochen und verarbeitet werden. In einem zweiten Schritt werden die während der Feldforschung gewonnenen Erkenntnisse mit Entwicklungen in der aktuellen Rechtsprechung und Rechtsliteratur verknüpft.