§ 1 Zweckbestimmung

Die Bibliothek ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek, die in erster Linie der Literatur- und Informationsversorgung der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des Instituts dient. Die Sammelschwerpunkte der Bibliothek sind mit den Forschungsschwerpunkten des Instituts gleichzusetzen.

§ 2 Benutzerkreis

Zur Benutzung berechtigt sind vorrangig die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Gäste des Instituts. Des Weiteren sind externe Nutzer und Nutzerinnen mit wissenschaftlichem Interesse zugelassen.

§ 3 Zugang

Die Zugangsberechtigung zur Bibliothek für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Gäste ist identisch mit der Zugangsberechtigung zum Institut. Öffnungszeiten für externe Nutzer und Nutzerinnen:

Montag–Donnerstag 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr, Freitag 9:00–12:00 Uhr

§ 4 Ausleihe

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Gäste des Instituts sind berechtigt maximal 50 Monographien und Nichtbuchmaterialien ohne Leihfrist auszuleihen. Wörterbücher und spezielle Handapparate sind von diesem Ausleihlimit ausgenommen.
Die Rückgabe muss spätestens erfolgen:

  • vor Beendigung der Tätigkeit am Institut
  • vor Feldforschungsaufenthalten
  • bei Vorbestellung durch andere Nutzer und Nutzerinnen innerhalb der nächsten 7 Tage

Die Einsicht in entliehene Bücher muss innerhalb von 2 Tagen gewährleistet sein.
Bei Abwesenheit muss der Zugang zur entliehenen Literatur sichergestellt sein.
Der Entleiher haftet für Verlust und Beschädigung entliehener Werke.
Zeitschriften und der Präsenzbestand des Lesesaals sind von der Ausleihe ausgenommen.
Externe Nutzer und Nutzerinnen sind nicht berechtigt auszuleihen, Ausnahmeregelungen sind von den Direktoren des Instituts zu genehmigen.

§ 5 Rechercheplätze

Die in der Bibliothek aufgestellten Gäste-Computer dienen ausschließlich der bibliographischen und wissenschaftlichen Nutzung. Dabei sind die entsprechenden Punkte der „Nutzungsordnung für die IT-Infrastruktur“ am MPI für ethnologische Forschung zu beachten. Bei Beendigung der Sitzung ist für das Löschen gespeicherter Daten selbst zu sorgen.

§ 6 Sonstige Bestimmungen

Die Anerkennung der Benutzungsordnung erfolgt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Gäste des Instituts bei Aushändigung des Nutzerausweises, für externe Nutzer und Nutzerinnen durch den Eintrag in das Benutzerbuch.
Die Nutzung der Bibliotheksräume unterliegt der Hausordnung des Instituts.
Soweit erforderlich, erlässt die Bibliotheksleitung Ausführungsbestimmungen zu dieser Bibliotheksordnung.

§ 7 In-Kraft-Treten

Die Benutzungsordnung tritt am 15.07.2009 in Kraft.

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