Migration: Was bedeutet es, schutzbedürftig zu sein?

8. April 2020

Ein von der EU finanziertes Projekt mit dem Titel „Vulnerabilities under the Global Protection Regime: How Does the Law Assess, Address, Shape and Produce the Vulnerabilities of the Protection Seekers?” (VULNER) hat am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung (MPI) begonnen. VULNER wird vom EU-Programm „Horizont 2020“ und dem kanadischen Forschungsrat SSHRC/CRSH finanziert und hat ein Budget von 3,2 Millionen Euro für drei Jahre. VULNER verbindet die Analyse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für Migration mit empirischen Fallstudien und untersucht, wie neun Staaten in Europa, Nordamerika, Afrika und dem Nahen Osten mit der Schutzbedürftigkeit von Migranten umgehen.

Herausforderung durch Migration
Eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist die ständig wachsende Zahl von Menschen, die gezwungen sind, aus ihrer Heimat zu fliehen. Die Statistiken des UNHCR zeichnen ein klares Bild: Ende 2018 gab es rund 70,8 Millionen Zwangsvertriebene. Fast die Hälfte davon waren Kinder. Die Folge davon sind immense soziale, wirtschaftliche und rechtliche Probleme – und nicht nur für Länder wie die Türkei, Pakistan oder Uganda, die einen großen Teil der Flüchtlinge aufgenommen haben. Denn es gibt kaum ein Land auf der Welt, das nicht mit den grenzüberschreitenden Strömen schutzsuchender Migrantinnen und Migranten konfrontiert wird. „Eine zentrale Aufgabe für die Aufnahmeländer ist daher die Entwicklung einer effizienten Migrationspolitik, die dazu führt, dass diejenigen wirksam geschützt werden können, die in Not sind“, sagt Dr. Luc Leboeuf, Leiter des am MPI koordinierten VULNER-Projekts.

Schutzbedürfnisse von Migrantinnen und Migranten erkennen
In den letzten Jahren haben die politischen und rechtlichen Entwicklungen auf EU- und globaler Ebene die Notwendigkeit verdeutlicht, schutzbedürftige Migranten, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger und Opfer sexueller Gewalt, besser zu schützen. Ziel ist es dabei, die Politik so zu gestalten, dass sie auf die spezifischen Schutzbedürfnisse der Menschen eingeht. Aber wer ist schutzbedürftig und wer nicht? „Diese Unsicherheit macht den Umgang mit dem Thema „Schutzbedürftigkeit“ so komplex", sagt Leboeuf. In der New Yorker Erklärung der UNO für Flüchtlinge und Migranten wird an zentralen Stellen 15 Mal der Begriff „Schutzbedürftigkeit“ (Englisch: vulnerability) gebraucht, um die Situation von Migranten zu beschreiben. Auch der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ der UNO fordert die Staaten auf, die Schutzbedürftigkeit von Migranten anzuerkennen und entsprechend zu handeln. „Aber es gibt immer noch keine konkrete Definition des Begriffs oder ein gemeinsames Verständnis dafür, wie auf die unterschiedlichen Arten von Schutzbedürftigkeit reagiert werden soll“, sagt Leboeuf. „In den nächsten drei Jahren wird die Aufgabe der internationalen Projektpartner deshalb darin bestehen, diese Lücke zu schließen, indem sie wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen, die es ermöglichen, die Schutzbedürftigkeit von Migranten, die zugrunde liegenden Ursachen und die Folgen dieser Schutzbedürftigkeit besser zu verstehen. Ein weiteres Ziel von VULNER ist es, soziale und rechtliche Praktiken zu identifizieren, die den Schutz von Migranten ermöglichen und die dazu führen, ihre Resilienz zu stärken.

Grundlage für eine evidenzbasierte Migrationspolitik
Die Rechtswissenschaftler, Anthropologen und Soziologen, die an VULNER beteiligt sind, untersuchen in den kommenden drei Jahren, wie staatliche Akteure in Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Libanon, Uganda und Südafrika mit der Schutzbedürftigkeit von Migranten umgehen. „Wir werden uns damit auf zwei Ebenen beschäftigen“, erklärt Leboeuf. „Erstens werden wir die relevanten rechtlichen und politischen Dokumente und die tatsächliche Praxis der staatlichen Akteure analysieren und miteinander vergleichen. Zweitens werden wir die konkreten Auswirkungen dieser Vorschriften und Praktiken auf die Migranten selbst untersuchen. Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen, wie Migranten die Kriterien, die dazu führen, dass ihnen Schutz gewährt wird, für ihre Überlebensstrategien nutzen. Ziel des Projekts ist es, kritisch zu beurteilen, ob und unter welchen Bedingungen die Auseinandersetzung mit der Schutzbedürftigkeit von Migrantinnen und Migranten eine Verbesserung ihrer Situation herbeiführen kann. „Klar ist, dass jeder Migrant, der Schutz sucht, in gewissem Maße als schutzbedürftig bezeichnet werden kann. Aber gerade deshalb ist es noch weitgehend unklar, was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist“, sagt Leboeuf. „Wenn die politischen Grundsätze, die dazu führen sollen, den Schutz der Menschen zu verbessern, nicht auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und Analysen beruhen, besteht die Gefahr, dass sich einfache stereotype Regelungen herausbilden, die vermutlich zu unerwünschten Effekten führen. Einer dieser Effekte könnte beispielsweise sein, dass sich ein Wettbewerb um die größte Schutzbedürftigkeit entwickelt, bei dem einige versuchen könnten, sich selbst als bedürftiger darzustellen als andere, um sich damit Vorteile zu verschaffen.“

Ein internationaler Forschungsverbund
Das VULNER-Konsortium wird von Luc Leboeuf (Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung) geleitet und umfasst die KU Leuven – UCL (Sylvie Sarolea), die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Winfried Kluth), die Universität Ca' Foscari in Venedig (Sabrina Marchetti), das Norwegische Institut für Sozialforschung (Hilde Liden) und das Zentrum für Libanesische Studien (Maha Shuayb). Zum kanadischen Forschungsteam unter der Leitung von Delphine Nakache von der Universität Ottawa gehören die McGill-Universität (François Crépeau) und die Universität York (Dagmar Soennecken). Population Europe, das Netzwerk von führenden Bevölkerungsexperten, angesiedelt am Max-Planck-Institut für demographische Forschung (Andreas Edel), unterstützt die Forscher bei der Verbreitung der Forschungsergebnisse.

Erforschung des globalen sozialen Wandels
Das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung ist eines der weltweit führenden Forschungszentren auf dem Gebiet der Ethnologie (Sozialanthropologie). Es hat seine Arbeit 1999 mit den Gründungsdirektoren Prof. Dr. Chris Hann und Prof. Dr. Günther Schlee aufgenommen und 2001 seinen ständigen Sitz im Advokatenweg 36 bezogen. Mit Ernennung der Direktorin Prof. Dr. Marie-Claire Foblets im Jahre 2012 wurde das Institut um eine Abteilung zum Themenfeld ‚Recht & Ethnologie‘ erweitert. Forschungsleitend ist die vergleichende Untersuchung gegenwärtiger sozialer Wandlungsprozesse. Besonders auf diesem Gebiet leisten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Institutes einen wichtigen Beitrag zur ethnologischen Theoriebildung. Sie befassen sich darüber hinaus in ihren Projekten oft auch mit Fragestellungen und Themen, die im Mittelpunkt aktueller politischer Debatten stehen. Am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung arbeiten gegenwärtig 175 Wissenschaftler aus über 30 Nationen. Darüber hinaus bietet das Institut zahlreichen Gastwissenschaftlern Raum und Gelegenheit zum wissenschaftlichen Austausch.

VULNER Website:
https://www.vulner.eu

Twitter: @VULNERproject

Kontakt für diese Pressemitteilung
Dr. Luc Leboeuf
Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung
Advokatenweg 36, 06114 Halle (Saale)
Tel.: 0345 2927-391
E-mail: leboeuf@eth.mpg.de
https://www.eth.mpg.de/leboeuf

PR Kontakt
Stefan Schwendtner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung
Advokatenweg 36, 06114 Halle (Saale)
Tel.: 0345 2927-425
E-mail: schwendtner@eth.mpg.de
http://www.eth.mpg.de

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