Working Paper 66

Titel
"Projektrecht" - normative Ordnungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und sozialer Wandel: Zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit

AutorIn
Markus Weilenmann

Abteilung
Projektgruppe Rechtspluralismus

Jahr der Veröffentlichung
2004

Seiten
46

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Working Paper 66

Abstract
Mit dem wachsenden Globalisierungsprozess steigt auch der Bedarf nach Einsicht in die innere Arbeitsweise von Entwicklungsbürokratien. Der vorliegende Beitrag interpretiert ausgewählte Innenansichten zur Funktionsweise der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus rechtsanthropologischer Sicht. Er stützt sich auf Praxiserfahrungen im Rahmen der Deutschen GTZ und setzt sich schwerpunktmäßig mit der Art und Weise auseinander, wie jene Rechtssätze, die für die Konzipierung von Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) wegleitend sind, in gesellschaftliche Veränderungsprozesse eingreifen und sie einem je nach Vorhaben variablen, aber stets klar definierten Entwicklungsziel zuführen. Auch wenn viele der hier zur Sprache kommenden Konzepte und Prinzipien, die unter dem Begriff „Projektrecht“ zusammengefasst werden, formell betrachtet zwar noch kein Recht sind, so bean-spruchen sie dennoch den selben Grad an Verbindlichkeit. Anhand eines Fallbeispiels aus der entwicklungspolitischen Beratungspraxis, das vom Versuch berichtet, in Ghana das Thema „Rechtspluralismus“ für die bilaterale EZ zu operationalisieren, kommen einerseits intendierte und nicht intendierte Prozesse der Projektwirkung zur Sprache, andererseits tritt auch die Art und Weise in den Vordergrund, wie die verschiedenen Akteure im Kontext des Rechtspluralismus operieren und wie sie ihn durch ihr Vorgehen sichtbar/unsichtbar machen. Die Analyse des Fallbeispiels zeigt sodann, wie die Problemanalyse als Klammer zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen und dem konkreten gesellschaftspolitischen Verhalten zu einem umstrittenen Tauschgut wird, das auf die verschiedenen Aktorinteressen im Kampf um Argumentationshoheit verweist. Folgt man dieser Spur, kann das Einfallstor für entwicklungspolitische Veränderungen konturiert und in die rechtsanthropologische Debatte eingefügt werden, indem die Art der Verwaltung der Problemanalyse zeigt, wie in der Praxis der Projektentwicklung der Rechtstransfer von den Geber- zu den Empfängerländern erfolgt.

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