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Forschungsinteressen
Bürgerliches Recht; Verbraucherrecht; internationales Kaufrecht; Rechtsvergleichung; kulturelle Diversität; Recht und Gesellschaft; Rechtsanthropologie; juristische Methodenlehre; Rechtstheorie; rechtswissenschaftliche Fachdidaktik
Forschungsgebiet(e)
Europa (vor allem: EU, Deutschland und die Schweiz)
Profil
Mareike Schmidt studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Berlin (Humboldt-Universität) und legte 2007 ihr erstes Staatsexamen mit dem Wahlfach Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung ab. Anschließend studierte sie an der Tsinghua-Universität Peking, wo sie einen LL.M. in Chinesischem Recht erwarb und für ihre Masterarbeit „Compensation Standard for Urban Demolition and Resettlement“ (2008) mit dem Best Thesis Award ausgezeichnet wurde.
Von 2008 bis 2012 arbeitete Schmidt als Assistentin bei Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer an der Universität Basel in der Schweiz. Während dieser Zeit unterrichtete sie Schweizerisches Obligationenrecht und arbeitete an ihrer Dissertation mit dem Titel „Produktrückruf und Regress”, mit der sie 2012 mit höchster Auszeichnung (summa cum laude) zum Dr. iur. promoviert wurde. Diese rechtsvergleichende Arbeit zum Produkthaftungs- und Schuldrecht wurde 2013 mit dem Professor Walther Hug Preis ausgezeichnet.
Angetrieben von ihrem Interesse, die juristische Ausbildung durch Forschung und Praxis in der Rechtsdidaktik zu verbessern, nahm Schmidt 2012 eine Postdoc-Stelle am Zentrum für rechtswissenschaftliche Fachdidaktik der Universität Hamburg an, die sie bis 2015 innehatte. Von 2013 bis 2016 absolvierte sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen unter anderem an der Deutschen Botschaft in Pretoria und bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Tiflis. 2016 legte sie ihr Zweites Staatsexamen ab.
Im Jahr 2016 wurde Schmidt zur Juniorprofessorin für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik an der Universität Hamburg ernannt. Im Wintersemester 2021/2022 war sie Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ in Bonn. Von September bis Dezember 2023 hatte Schmidt eine von der VolkswagenStiftung finanzierte Stelle an der Universität Hamburg inne, bei der sie an dem Projekt „Wandel im und durch Recht – Digitale Transformation und Klimawende“ arbeitete. Dieses bis heute fortlaufende Projekt wird in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Roland Broemel (Universität Frankfurt) und Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger (Universität Göttingen) durchgeführt.
In den letzten Jahren lag Schmidts Forschungsschwerpunkt auf der Rolle der kulturellen Vielfalt in Kernbereichen des Privatrechts. Dieses Thema bildet die Grundlage ihres Habilitationsprojekts, welches von Prof. Reinhard Bork (Universität Hamburg) und Prof. Ralf Michaels (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht/Universität Hamburg) betreut wird. In diesem Projekt kombiniert sie eine umfassende Untersuchung der Rechtsprechung mit rechtsdogmatischen, -methodischen und -theoretischen Ansätzen. Überlegungen zu diesen Fragen hat sie u.a. 2023 in ihrem Beitrag „Kulturalität der Rechtsanwendung und internationale Rechtsvereinheitlichung: Überlegungen am Beispiel des UN-Kaufrecht“ in der RabelsZ veröffentlicht, für den sie 2024 mit dem Dr. Otto Schmidt-Preis zur Förderung der Europäisierung und der Internationalisierung des Rechts (erster Platz) ausgezeichnet wurde.
Seit 2024 ist Schmidt Leiterin (W2) der Max-Planck-Forschungsgruppe „Transformations in Private Law: Culture, Climate, and Technology“ in der Abteilung ‚Recht & Ethnologie‘ des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung in Halle (Saale). Insbesondere in ihrem Kernprojekt „Kulturelle Einbettung des Schuldrechts“ setzt die Forschungsgruppe Schmidts Arbeiten zur Rolle kultureller Normalitätsvorstellungen im Recht fort und führt dazu theoretische und empirische Ansätze zusammen.
Die Förderung des Einsatzes empirischer, insbesondere qualitativer Forschung in der Rechtswissenschaft, ihrer Anwendung und ihrer Auswirkungen ist ein zentrales Anliegen von Schmidts Arbeit, das sie auch als Mitherausgeberin des Blogs Rechts|Empirie vorantreibt. Schmidt ist auch eine engagierte Dozentin in ihren Forschungsgebieten und wurde mit Lehrpreisen der Universität Basel (2011) und der Universität Hamburg (2017 und 2018) ausgezeichnet. Seit 2022 ist Schmidt Mitherausgeberin der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW).
Seit 2025 ist Schmidt Professorin an der Universität Hamburg.
Warum Recht & Ethnologie?
In einer kulturell vielfältigen Gesellschaft eröffnet die Disziplin der Ethnologie entscheidende Perspektiven auf die vielschichtige Beziehung zwischen Kultur und ihren Auswirkungen auf das Leben des Einzelnen. Dieses Wissen ist sowohl für die Rechtswissenschaft als auch für das Ziel einer inklusiven Anwendung des Rechts von unschätzbarem Wert. Gleichzeitig hat sich die Rechtsanthropologie seit langem mit dem komplexen Zusammenspiel verschiedener normativer Systeme befasst und der Rechtstheorie zahlreiche Anregungen gegeben. Darüber hinaus verbessert die Einbeziehung anthropologischer Methoden in die sozialrechtliche Forschung unser Verständnis dafür, wie Recht in der Praxis umgesetzt wird, wodurch ein differenzierteres Verständnis der praktischen Rechtsanwendung ermöglicht wird.